(Stand Dezember 2018)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Gast erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen der Munte GmbH & Co. KG.
§2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Munte GmbH & Co. KG zustande. Der Munte GmbH & Co. KG steht es frei, die Buchung des Gastes schriftlich zu bestätigen.
- Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Gastes ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Gast dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. Die Munte GmbH & Co. KG verpflichtet sich, den Gast hierauf bei Beginn der Frist besonders hinzuweisen.
- Vertragspartner sind die Munte GmbH & Co. KG und der Gast. Hat ein Dritter, insbesondere ein Auftraggeber oder Arbeitgeber für den Gast bestellt, haftet er der Munte GmbH & Co. KG gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Munte GmbH & Co. KG eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte wird in diesem Fall Vertragspartner.
- Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Apartments sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Filmaufnahmen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Munte GmbH & Co. KG.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten
- Die Munte GmbH & Co. KG ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte oder ein gleichwertiges Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für das Apartment und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der Munte GmbH & Co. KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Beherbergungsbetrieb den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10% anheben. Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
- Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit von mehr als einem Monat, monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats auf das im Vertrag angegebene Konto der Munte GmbH & Co. KG zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen an die Munte GmbH & Co. KG ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Munte GmbH & Co. KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Munte GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Munte GmbH und Co. KG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von € 10,-- erhoben. Dem Gast/Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
- Die Munte GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügungstellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist die Munte GmbH & Co. KG berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.
- Der Gast/Auftraggeber kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Munte GmbH & Co. KG aufrechnen.
- Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erbracht, ist die Munte GmbH & Co. KG berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Gast in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Endreinigung oder Sonderreinigungen über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.
- Der Übernachtungspreis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten. Die Munte GmbH & Co. KG behält sich vor, bei unangemessen hohen Verbrauchswerten eine Nachberechnung mit dem Gast vorzunehmen. In den Preisen nicht enthalten sind etwa anfallende öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“), etc. Die jeweiligen Beträge werden dem Gast gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4 Rauchverbot, Tierhaltung
- Die Apartments der Munte GmbH & Co. KG sind Nichtraucherapartments. Deshalb ist das Rauchen im gesamten Haus untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist die Munte GmbH & Co. KG zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Darüber hinaus ist der Gast/Auftraggeber verpflichtet die Kosten einer Sonderreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von mindestens € 120,-- netto zu tragen. Die Apartments sind mit einem Rauchmelder ausgestattet. Sofern durch das Rauchen im Hause ein Alarm ausgelöst wird, hat der Gast/Auftraggeber die Kosten des Feuerwehreinsatzes, sowie aller Folgekosten zu tragen.
- Die Tierhaltung in den gemieteten Apartments ist nicht erlaubt.
§ 5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe
- Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments.
- Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt. Bei personenloser Übergabe (z.B. unter Zuhilfenahme eines Schlüssel/Karten-Automaten) wird dem Gast ein Übergabeprotokoll, in dem der Ist- Zustand des Apartments sowie das darin vorhandene Inventar dokumentiert sind, seitens der Munte GmbH & Co. KG an deutlich sichtbarer Stelle im Apartment ausgelegt . Der Gast hat in diesem Fall entsprechende Einwendungen gegen die Richtigkeit des Übergabeprotokolls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax) gegenüber der Munte GmbH & Co. KG zu rügen. Andernfalls gilt das Übergabeprotokoll als genehmigt.
- Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment der Munte GmbH & Co. KG spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Munte GmbH & Co. KG aufgrund der verspäteten Rückgabe 50% des Tagespreises für das Apartment in Rechnung stellen, sofern die Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreis für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Munte GmbH & Co. KG kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Die Rückgabe des Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem es der Gast vorgefunden hat. Der Gast hat seine sämtlichen persönlichen Gegenstände aus dem Apartment zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
- Aus versicherungsrechtlichen Gründen hat der Gast bei Verlassen des Apartments die Apartmenttür zu verschließen.
- Bei Abreise sind ferner:
-alle Fenster zu schließen
-alle elektrischen Geräte, außer dem Kühlschrank, abzuschalten
-Geschirr, Besteck, etc. gereinigt in den dafür vorgesehenen Schränken zu verstauen
-sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen
-alle Schlüssel/Karten und sonst überlassenen Zutritts- und Zugangsmittel der Munte GmbH & Co. KG an der Rezeption des Teerhof 58 oder im dafür vorgesehenen Schlüsselbriefkasten abzugeben - Die Endreinigung wird von der Munte GmbH & Co. KG durchgeführt. Bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen behält sich die Munte GmbH & Co. KG vor, die zusätzlich entstehenden Reinigungskosten im Rahmen einer Sonderreinigung dem Gast zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei während des Aufenthalts des Gastes erkannten übermäßigen Verunreinigungen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen übermäßiger Verschmutzung bleiben vorbehalten.
- Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll gefertigt, in das die vorhandenen Schäden sowie etwaig fehlendes Inventar aufzunehmen sind. Bei personenloser Rückgabe (z.B. unter Zuhilfenahme eines Schlüssel/Karten-Automaten) erstellt die Munte GmbH & Co. KG das Rückgabeprotokoll nach Inaugenscheinnahme des Apartments. Etwaige Abweichungen zwischen dem Übergabe- und dem Rückgabeprotokoll sind von dem Gast/Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Zugang zu rügen. Andernfalls gelten der Zustand sowie das vorhandene Inventar als genehmigt.
- Etwaige Beschädigungen im oder am Apartment, Beschädigungen oder das Fehlen von Inventar oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Gast bei der Buchung anzugebenden Kreditkarte abgerechnet. Im Falle der Einräumung einer anderweitig vereinbarten Sicherheit werden entsprechende Schäden und Inventarfehlstände mit dieser Sicherheit verrechnet, soweit diese nicht vorher in Anspruch genommen wurde. Etwaig über das beim Gast zur Verfügung stehende Kreditkartenlimit oder über die anderweitig zur Verfügung gestellte Sicherheit hinausgehende Schäden werden dem Gast gesondert in Rechnung gestellt und soweit bereits bei Abreise im Rahmen der Übergabe erkannt, mit der Schlussrechnung abgerechnet.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
- Es gelten für den Gast folgende Stornierungsbedingungen:
Fristen | Stornogebühr (% des ursprünglichen Gesamtangebotes) |
Bis 30 Tage vor dem Anreisetag | kostenfrei |
29-10 Tage vor dem Anreisetag | 50% |
9-2 Tage vor dem Anreisetag | 80% |
1 Tag vor Anreise sowie am Anreisetag | 100% |
Nichtanreise | 100% |
Bei Reservierungen ab 14 Nächten verlängert sich die Fristen um jeweils 7 Tage.
- Die Munte GmbH & Co. KG wird sich bemühen, stornierte oder nicht in Anspruch genommene Apartments nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt der Munte GmbH & Co. KG eine erneute Vermietung des Apartments für den vereinbarten Leistungszeitraum, so reduziert sich die nach § 3.1. bestehende Zahlungspflicht auf den Betrag, um den die Summe aus der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Gast/Vertragspartner vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Verpflichtung möglich.
- Eine Stornierung hat per E-Mail, Brief oder Fax an die Munte GmbH & Co. KG zu erfolgen.
- Sofern zwischen der Munte GmbH & Co. KG und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatzansprüche seitens der Munte GmbH & Co. KG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der Munte GmbH & Co. KG ausübt.
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Munte GmbH & Co. KG in diesem Zeitraum ihrerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Munte GmbH & Co. KG auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Munte GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Munte GmbH & Co.KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Gast der Munte GmbH & Co. KG Stornogebühren und Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 Ziffer 1 zu zahlen.
- Die Munte GmbH & Co. KG ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der Munte GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. solcher, die in der Person des Gastes oder des Zwecks liegen, gebucht werden
- die Munte GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartments den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der Munte GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Munte GmbH & Co. KG zuzurechnen ist
- der Gast/Auftraggeber das Apartment unbefugt einem Dritten überlässt
- der Gast das Apartment vertragswidrig, z.B. gewerblich oder zu anderen nicht mit der bloßen Übernachtung unmittelbar im Zusammenhang stehenden Zwecken nutzt oder gebraucht
- der Gast die Ruhe des Apartmenthauses fortgesetzt und nachhaltig stört - Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in dem angemieteten Apartment. Die Munte GmbH & Co. KG übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Munte GmbH & Co. KG. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
§ 8 Technische Einrichtung und Anschlüsse
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Apartments bedarf der schriftlichen Zustimmung der Munte GmbH & Co.KG, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauchs handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Gastes aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartments gehen zu Lasten des Gastes, soweit die Munte GmbH & Co. KG diese nicht zu vertreten hat.
- Dem Gast ist es untersagt, illegales filesharing über den von der Munte GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist z.B. jeder Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Musik-, Film- oder Softwaredateien zu verstehen. Der Gast haftet für alle Schäden, die der Munte GmbH & Co. KG und/oder dem Rechteinhaber durch die Rechtsverletzung des Gastes entstehen.
- Störungen an von der Munte GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, sowie die Munte GmbH & Co. KG diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- In den Gemeinschaftsräumen stehen dem Gast Waschmaschinen und Trockner als Service zur Verfügung, diese sind pfleglich zu behandeln und werden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Gastes benutzt. Der Gast hat die Geräte vor Benutzung gründlich auf Beschädigungen und Rückstände zu überprüfen und die Munte GmbH & Co. KG im Falle von Beschädigungen oder Fehlfunktionen unverzüglich zu benachrichtigen. Die Munte GmbH & Co. KG haftet nicht für Wäsche, die liegengelassen, eingelaufen oder auf andere Weise beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist. Nach Benutzung sind die Geräte wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand für die Benutzung durch andere Gäste des Apartmenthauses zu hinterlassen.
§ 9 Zutritt der Munte GmbH & Co. KG
- Die Munte GmbH & Co. KG ist berechtigt, das gemietete Apartment nach Absprache mit dem Gast zur Vornahme von Reparaturen und zur Besichtigung im Rahmen der Anschlussvermietung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug und zur Zwischenreinigung ist die Munte GmbH & Co. KG auch zum Betreten des Apartments ohne Abstimmung mit dem Gast berechtigt.
§ 10 Haftung des Kunden für Schäden
- Sofern der Gast Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Bei Übergabe des Apartments wird dem Gast eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung des Apartments nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Gast zum Neuwert zu ersetzen.
- Die Munte GmbH & Co. KG kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügungstellung von Kreditkartendaten erfolgen. Die Munte GmbH & Co. KG ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Gast oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an dem Apartment über die Kreditkarte des Gastes einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird die Munte GmbH & Co. KG zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
- Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
§ 11 Haftung der Munte GmbH & Co. KG
- Die Munte GmbH & Co. KG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Munte GmbH & Co. KG die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Munte GmbH & Co. KG beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder auch fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten der Munte GmbH & Co. KG beruhen. Einer Pflichtverletzung der Munte GmbH & Co. KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Munte GmbH & Co. KG auftreten, wird die Munte GmbH & Co. KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
- Für eingebrachte Sachen haftet die Munte GmbH & Co. KG dem Gast insgesamt höchstens bis zu einem Betrag von € 3.000,--, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von
- insgesamt € 1.000,--. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Gesamthöchstwert von € 1.000,-- in dem im Apartment befindlichem Safe verwahrt werden. Die Munte GmbH & Co. KG empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche gegenüber der Munte GmbH & Co. KG erlöschen, wenn der Gast nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich der Munte GmbH & Co. KG anzeigt.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Munte GmbH & Co. KG nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
- Alle Ansprüche gegen die Munte GmbH & Co. KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Munte GmbH & Co. KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Nachrichten und Post für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben, vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.
- Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung zurückgesendet. Die Munte GmbH & Co. KG verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 6 Monaten.
§ 12 Laufzeit des Beherbergungsvertrages
- Eine Buchung kann für mindestens 6 Tage und für höchstens 6 Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerung) vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch findet nicht statt.
- Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen/Neubuchungen bleiben vorbehalten.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Apartments sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Munte GmbH & Co. KG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr, der Sitz der Munte GmbH & Co. KG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Munte GmbH & Co. KG.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.